AGB

Allgemeine Bedingungen der Indoor-Spielanlage FUNTASIA (haftungsbeschränkt) für die Benutzung der Indoor-Spielanlage FUNTASIA (Stand: 01.01.2015)
Mit dem Betreten der Indoor-Spielanlage FUNTASIA werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Indoor-Spielanlage FUNTASIA durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.

(1) Die Indoor-Spielanlage FUNTASIA besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten , verschiedenen Kleinspielaktivitäten und einem Klettergerüst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher, unbeschadet der Verpflichtung der Indoor-Spielanlage FUNTASIA (haftungsbeschränkt), sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

(2) Kindern ist der Besuch der Indoor-Spielanlage FUNTASIA nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben bei Kindern ab 8 Jahren ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Indoor-Spielanlage FUNTASIA (haftungsbeschränkt) oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal der Indoor-Spielanlage FUNTASIA ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.

(3) Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.

(4) Die Haftung der Indoor-Spielanlage FUNTASIA (haftungsbeschränkt), ihrer Erfüllungsgehilfen sowie ihrer gesetzlichen Vertreter ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet die Indoor-Spielanlage FUNTASIA (haftungsbeschränkt) bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die Indoor-Spielanlage FUNTASIA (haftungsbeschränkt) haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei der Indoor-Spielanlage FUNTASIA (haftungsbeschränkt) zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

(5) Der Spielbereich der Indoor-Spielanlage FUNTASIA darf nicht mit Schuhen sondern nur mit Socken oder Strümpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden.

(6) Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Offene Feuer aller Art (Kerzen, Wunderkerzen, etc.) sind in den Räumen der Indoor-Spielanlage FUNTASIA ebenfalls nicht gestattet. Hieraus entstehende Kosten, wie z. B. Feuerwehreinsatz durch Auslösen der Brandmeldeanlage, sind vom Verursacher zu tragen.

(7) Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Das Rauchen sowie das Mitbringen von eigenen Speisen & Getränken ist in der Indoor-Spielanlage FUNTASIA ebenfalls nicht gestattet.

(8) Für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte der Indoor-Spielanlage FUNTASIA entstehen, haftet die Indoor-Spielanlage FUNTASIA (haftungsbeschränkt) nicht. Eine Haftung für die in der Indoor-Spielanlage FUNTASIA vom Besucher mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen.

(9) Sämtliche Einrichtungen der Indoor-Spielanlage FUNTASIA sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.

(10) Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb der Indoor-Spielanlage FUNTASIA aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus der Indoor-Spielanlage FUNTASIA zu verweisen.

(11) Der Zutritt zur Indoor-Spielanlage FUNTASIA ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

(12) Die Indoor-Spielanlage FUNTASIA stellt kostenlos Schließfächer zur Verfügung.
Wir übernehmen keine Haftung für eingeschlossene Sachen aller Art. Durch die Benutzung des Schließfaches wird dieser Haftungsausschluss anerkannt. Das Wegschließen von Sachen aller Art erfolgt direkt durch den Gast. Die Mitarbeiter/innen
der Indoor-Spielanlage FUNTASIA können somit den Inhalt nicht prüfen. Der Gast muß beim Verlassen der Indoor-Spielanlage FUNTASIA den Schlüssel für das Wertschließfach zurückgeben.
Schließfächer, die bis zum Betriebsschluss nicht geleert worden sind, werden aus Sicherheitsgründen geöffnet und geleert – unter jeglichem Haftungsausschluss für den Inhalt. Derart entnommene Sachen werden wie Fundsachen behandelt und nur für kurze Zeit aufbewahrt, sowie danach entsorgt. Bei Abholung solcher Fundsachen muss der Originalschlüssel des Schließfaches unbedingt zurückgegeben werden. Bei Verlust des Schlüssels wird für die Wiederbeschaffung und den Austausch des Schlosses eine Schutzgebühr von Euro erhoben.

(13) Die Besucher erklären sich bei Eintritt damit einverstanden, das Fotos zur Veröffentlichung in den Medien oder im Rahmen der Werbung eingesetzt werden, die auch sie selbst enthalten können. Sind Besucher damit nicht einverstanden, ist dies vorab beim Personal zu melden.

(14) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Bielefeld. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.

Indoor-Spielanlage FUNTASIA